[reload all]
[simple read]

Kodex für buddhistische Einsiedler I
Kapitel 3 (3. Ausgabe, 2013)
Robe ablegen
von
Thanissaro Bhikkhu
Übersetzung ins Deutsche von: (Info)
Samana Johann (Entwurf)
Alternative Übersetzung: noch keine vorhanden
Alternative Formate: [PDF icon]   [book icon] Gedruckte Ausgaben des Buches, sind unentgeltlich erhältlich. Um eine zu erbitten, schreiben Sie bitte an: Book Request, Metta Forest Monastery, P.O. Box 1409, Valley Center, CA 92082, USA.
Alternative Ausgabe: 2. Ausgabe, 2007

Anmerkung des Bearbeiters: Die mit einem Stern * als Abschluß bestückten Absätze, sind Teile, die gegenüber der 2. Ausgabe ergänzt oder abgeändert wurden.

Robe ablegen

Die erste Regel im Pāṭimokkha, eröffnet mit einer Aussage, daß sie, und mit einer Ergänzung, daß alle Regeln, für alle Bhikkhus gelten, die sich nicht durch Entsagung von der Ausübung und ins Laienleben zurück kehrend, entweihen haben lassen. So beginnt das Vibhaṅga seine Erklärungen, mit einer Besprechung, was und was nicht, als ein gültiger Akt der Entweihung zählt. Weil dieses letztlich die Ausfluchtsklausel für all die Regeln ist, spreche ich es vor Anderem, in einem gesonderten Kapitel an. Denn, wenn ein Bhikkhu sich in einer ungültigen Weise entweihen läßt, zählt er immer noch als Bhikkhu, und ist immer noch gegenständlich, gegenüber allen Regeln, ob er es nun wahr nimmt oder nicht. Wenn er dann daran ginge, irgend eine der Pārājika-Regeln zu brechen, wurde er sich für seine gesamte Lebzeit, ungeeignet machen, wieder ein Bhikkhu zu werden.

Um sich entweihen zu lassen, verlautbart ein Bhikkhu, mit fester Absicht, in der Gegenwart eines Zeugen, für das Ergebnis, daß er der Ausübung entsagt. Die Gültigkeit der Handlung, hängt von vier Faktoren ab:

Geisteszustand. Der Bhikkhu muß bei rechten Sinnen sein. Jegliche Aussage, die er macht, während er geistesverwirrt, in Schmerzen phantasierend, oder von Geistern besessen ist, zahlt nicht.

Absicht. Er muß ernsthaft bestreben, die Gemeinschaft verlassen zu wollen. Wenn er, ohne wirkliche Absicht sich zu entweihen, irgend eine der Aussagen trifft, die gewöhnlich für das Entweihen verwendet werden, zählt dies nicht als eine Handlung der Entweihung. Wenn er die Aussage, zum Beispiel, als Scherz trifft, oder jemand anderen mitteilt, wie man sich entweiht, bedeutet der Umstand, daß er die Worte erwähnt, nicht, daß er sich entweiht hat. Auch wenn er gegen seinen Willen dazu gedrängt wird, diese Aussage zu treffen, oder eine Sache meint und etwas anderes sagt, wie etwas wenn er sich versprechen würde, zählt dieses nicht.

Die Aussage. Das Vibhaṅga führt eine breite Vielfalt von Aussagen, mit folgenden zwei grundlegenden Mustern, an, von dem man Gebrauch machen mag, um von der Ausübung zu entsagen. Das erste Muster folgt der Form: "Ich entsage x...", wobei x mit 'den Buddha, dem Dhamma, der Saṅgha, der Ausübung, der Disziplin (Vinaya), dem Pāṭimokkha, dem Entsagende Leben, seines Einweiser, seines Lehrers, seines kameradschaftlicher Bhikkhus', oder was immer gleichartiger Begriff, ersetzt werden mag. Ausführungen in diesem Muster enthalten solche Aussagen wie: "Ich bin x müde...", "Was bedeutet x schon für mich?"X bedeutet mir gar nichts", oder "Ich bin xgut los.". Das zweite Muster folgt der Form: "Betrachte mich als y...", wobei das y mit 'einen Haushälter, einen Laienanhänger, einen Novizen, ein Mitglied einer anderen Sekte, ein Anhänger einer anderen Sekte' oder jeglichen anderen gleichartigen Begriff, ersetzt werden mag.

Das Vibhaṅga schreibt vor, die Aussage nicht in die Bedingtheitsform, oder in Begriffen der englischen Grammatik, in die Möglichkeitsform, zu setzen ("Angenommen ich würde der Ausübung entsagen..."). Auch sollte es nicht als Wunsch ("Wenn ich nur der Ausübung entsagen würde (§)", "Möge ich der Ausübung entsagen." (§)), oder als eine Fage ("Soll ich der Ausübung entsagen? (§ - apāhaṃ , in der burmesischen und PTS-Ausgabe lesend ) ) ausgedrückt werden. Der Kommentar schreibt weiter vor, daß die "x"-Aussagen in der Gegenwartsform sein müssen. So würde das Aussagen: "Ich habe der Ausübung entsagt.", oder "Ich werde der Ausübung entsagen", keine gültige Aussage für eine Entweihung sein.

Der Zeuge muß ein menschliches Wesen, bei rechten Sinnen sein, und verstehen, was der Bhikkhu sagt. Dies verwirft die legendäre Praxis von Bhikkhus, die für das Entweihen eine Buddhastatue als Zeuge nehmen, oder sich vor einen Bodhibaum entweihen, mit der Annahme, daß die Baumgottheit zählt.

Diese vier Faktoren decken alles, was für eine gültige Entweihung absolut notwendig ist, ab. Wie auch immer, haben die verschiedenen nationalen Tradition, Reihen von formalen Zeremonien, welche die Handlungen umgeben, entwickelt: Solches wie ein letztliches Geständnis aller eigenen Vergehen und das Zitieren der Besinnung auf die eigene vergangene Verwendung der vier Bedarfsmittel. Dies wird getan, um dem Anlaß, eine psychologische Gewichtung zu geben, und um zu helfen, die Gewissensbisse, die man danach fühlen mag, so gering wie möglich zu halten.

Da das Entweihen eine ernsthafte Handlung ist und starke Auswirkungen, für das eigene geistige und spirituelle Wohlbefinden, hat, sollte es nur nach gründlicher Überlegung getan werden. Wenn ein Bhikkhu einmal entschieden hat, zu entweihen, wurde er weise sein, nicht nur den Vorschreibungen in den Texten, sondern auch jeglichem zusätzlichen Brauch seiner jeweiligen Gemeinschaft, als ein Zeichen für sich selbst und andere, daß er ernsthaft handelt und mit gutem Respekt vor der Religion, der Gemeinschaft und vor sich selbst, zu folgen.