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AN 1.49-52
PTS: A i 10
(I,v,9-10; I,vi,1-2)
Pabhassara Sutta: Strahlend
übersetzt aus dem Pali von
Thanissaro Bhikkhu
Übersetzung ins Deutsche von: (Info)
jb für ZzE
Alternative Übersetzung: Käthi Pavoni

"Strahlend, Bhikkhus, ist der Geist.[1] Und er ist getrübt durch ankommende Unreinheiten." {I,v,9}

"Strahlend, Bhikkhus, ist der Geist. Und er ist befreit von ankommenden Unreinheiten." {I,v,10}

"Strahlend, Bhikkhus, ist der Geist. Und er ist getrübt durch ankommende Unreinheiten. Die ungeschulte Allerweltsperson durchschaut nicht, wie dieses eben gegenwärtig ist. Das ist, weshalb ich euch erkläre: für eine ungeschulte Allerweltsperson, ist da kein Entwickeln des Geistes." {I,vi,1}

""Strahlend, Bhikkhus, ist der Geist. Und er ist befreit von ankommenden Unreinheiten. Der gut geschulte Schüler der Noblen durchschaut, wie dieses eben gegenwärtig ist. Das ist, weshalb ich euch erkläre: für einen gut geschulten Schüler der Noblen, ist da Entwickeln des Geistes." {I,vi,2}

Anmerkung

1.

Diese Aussage hat für viele Jahrhunderte zu Meinungsverschiedenheiten angeregt. Die Kommentare enthalten, daß sich "Geist" hier auf bhavanga-citta, den momentanen mentalen Zustand zwischen den Abschnitten, in denen der mentale Strom auf Objekte anspricht - bezieht. Doch diese Behauptung eröffnet mehr Fragen als sie beantwortet. Es gibt keinerlei Bezug auf Bhavanga-Citta oder mentalen Strom in irgend einem Sutta (diese scheinen erst in einer Abhidhamma-Abhandlung, dem Patthana, auf), und die Kommentare vergleichen Bhavanga-Citta mit tiefem Schlaf: Warum wird es dann strahlend genannt? Und warum wäre die Vorstellung seines Strahlens eine Voraussetzung für das Entwickeln des Geistes? Und weiter: Wenn "Geist" hier in dieser Lehrrede Bhacanga-Citta bedeuten soll, was wäre notwendig um dieses Bhavanga-Citta zu entwickeln?

Andere Auslegungen setzen das Strahlen des Geistes mit dem "Bewußtsein ohne Merkmale" gleich, wie als "strahlend" in M49 und DN 11 beschrieben. Doch auch diese Auslegung ist mit Problemen bestückt. Entsprechend MN49, nimmt dieses Bewußtsein an nichts in der beschreibbaren Welt teil, nicht einmal an der "Allheit von Allem". Wie kann es da möglich sein, das es veruntrübt ist? Und, da es nicht vor dem Erreichen des Zieles der Praxis realisiert wird, warum sollte eine Vorstellung von seinem Strahlen, ein Erfordernis für die Entwicklung des Geistes sein? Und nochmals, wenn "Geist" hier Bewußtsein ohne Merkmale bedeutet, warum würde es im Sutta als 'zu entwickeln' besprochen werden?

Eine etwas nachvollziehbarere Auffassung um diese Aussage zu verstehen, kann damit gewonnen werden, wenn man es in einen Bezug stellt: Der strahlende Geist ist jener Geist, den der Meditierende zu entwickeln versucht. Sein Strahlen wahrzunehmen bedeutet, zu verstehen, daß Veruntrübungen wie Gier, Abneigung und Wahn, nicht zu seiner Natur gehören, nicht notwendiger Anteil des Bewußtseins sind. Mit diesem Verständnis, kann man, wie auch immer, Anstrengung setzen, bestehende Veruntrübungen abzuschneiden und den Geist in einem Zustand, den MN 24 als "Reinheit im Bezug des Geistes" bezeichnet, belassen. Dies wurde mit dem strahlenden Zustand von Konzentration, beschrieben im Standardgleichnis des vierten Jhanas, passen: "Und weiter, mit dem aufgeben von Wohl und Weh - so wie der früheren Erscheinung von Entzücken und Verzweiflung - tritt er ein und verbleibt im vierten Jhana. Er sitzt, durchdringt den Körper mit einem klaren und strahlenden Bewußtsein. Gerade so als ob ein Mann, der von Kopf bis Fuß in einem weißen Stoff eingehüllt wäre und da kein einziger Teil seines Körpers, der nicht von dem Stoff bedeckt, wäre; genau so, sitzen die Bhikkhus, durchdringen den gesamten undurchdrungenen Körper mit klarem, strahlendem Bewußtsein." Aus diesem Zustand heraus, ist es möglich Einsicht zu entwickeln, daß nicht nur die existierenden Veruntrübungen abschneidet, sondern auch das Potenzial entwurzelt, daß diese wieder entstehen. Ausschließlich in den Stadien des Erwachens, die solch Akten der Einsicht folgen würden, würde "Bewußtsein ohne Merkmale" realisiert werden.

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