"Da sind diese drei dringlichen Pflichten eines bewirtschaftenden Haushälters. Welche drei?
"Da ist der Fall, in dem ein bewirtschaftender Haushälter rasch seine Felder gut gepflügt und gut geeggt bekommt. Seine Felder rasch gut gepflügt und gut geeggt bekommen, setzt er rasch den Samen. Den Samen rasch gesetzt, läßt er rasch das Wasser ein und läßt es wieder ab.
"Dies sind die drei dringlichen Pflichten eines bewirtschaften Haushälters. Nun, dieser bewirtschaftende Haushälter hat nicht die Macht oder würde [sagen]: 'Möge meine Saat heute aufgehen, möge das Korn morgen erscheinen und möge es am nächsten Tag reifen.' Aber wenn die Zeit gekommen ist, geht des bewirtschaftenden Haushälters Saat auf, das Korn erscheint und es reift.
"In selber Weise, sind da diese dringlichen Pflichten eines Bhikkhus. Welche drei? Das Annehmen in erhöhter Tugend, das Annehmen in erhöhtem Geist, das Annehmen in erhöhter Einsicht. Dies sind die drei dringlichen Pflichten eines Bhikkhus. Nun, dieser Bhikkhu hat nicht die Macht oder würde [sagen]: 'Möge mein Geist von Gärungen durch die Abwesenheit von Festhalten/Unterhalt heute oder morgen befreit sein.' Aber wenn die Zeit gekommen ist, ist sein Geist befreit von Gärungen, durch die Abwesenheit von Festhalten/Unterhalt.
"So, Bhikkhus, sollt Ihr euch selbst üben: 'Stark wird unser Begehren für das Annehmen in erhöhter Tugend sein. Stark wird unser Begehren für das Annehmen in erhöhtem Geist sein. Stark wird unser Begehren für das Annehmen von erhöhter Einsicht sein.' Dies ist wie Ihr euch selbst üben sollt."