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J 371
{Sutta: J iii 212|J 371|J 371} {Vaṇṇanā: atta. J 371|atta. J 371}
Die Erzählung von Dighiti, dem König von Kosala
371
Dighitikosala-Jataka (Dīghītikosalajātakaṃ) [1]
übersetzt aus dem Pali ins Deutsche:
Julius Dutoit

3. Aḍḍhavaggo

Da so, wie du jetzt bist, o König

[§A]

Dies erzählte der Meister, da er im Jetavana verweilte, mit Beziehung auf Leute von Kosambi, die gestritten hatten. Als diese nämlich nach dem Jetavana gekommen waren, sprach der Meister zu ihnen, nachdem er sie ausgesöhnt hatte: „Ihr Mönche, ihr seid durch meine Worte zu meinen rechtmäßigen Söhnen geworden. Für Kinder aber ziemt es sich nicht, die ihnen vom Vater gegebene Mahnung zu missachten. Ihr jedoch tut nicht nach meiner Ermahnung. In der Vorzeit sagten Weise, als die Räuber, die ihre Eltern getötet und ihr Reich in Besitz genommen hatten, im Walde ihnen in die Hände gefallen waren: ‘Wir wollen die von unseren Eltern gegebene Ermahnung nicht missachten’, und töteten sie nicht.“ Nach diesen Worten erzählte er folgende Begebenheit aus der Vergangenheit.

[§D]

Die beiden Begebenheiten in diesem Jātaka aber werden im Samghabheda-Jātaka [1a] ausführlich berichtet werden.

[§B]

Der Prinz Dighayu [1b] (= „Lebelange“) aber fasste den an seiner Seite liegenden König von Benares am Schopfe, und indem er dachte: „Jetzt werde ich den Räuber, der meine Eltern getötet, in vierzehn Teile auseinander hauen“, hob er sein Schwert. In diesem Augenblick erinnerte er sich an die Ermahnung, die ihm seine Eltern gegeben. Er dachte: „Auch wenn ich mein Leben opfern müsste, werde ich ihre Ermahnung nicht missachten; ich will ihm nur Furcht einjagen.“ Und er sprach folgende erste Strophe:

[§1] „Da so, wie du jetzt bist, o König, du nun in meine Hand gekommen, steht dir ein Mittel zur Verfügung, das dich vom Tode könnte retten?“

Darauf sprach der König folgende zweite Strophe:

[§2] „Da so, wie ich jetzt bin, mein Lieber, ich nun in deine Hand gekommen, steht mir kein Mittel zur Verfügung, das mich vom Tode könnte retten.“

Hierauf sprach der Bodhisattva die folgenden übrigen Strophen:

[§3] „Nichts andres als die Tugend, König, nichts andres als ein gutes Wort [2] schützt dich jetzt in der Todesstunde; denn nicht vermocht' es all dein Geld. [§4] ‘Er hat gescholten mich, geschlagen [3], besiegt hat er mich und beraubt’; wer diese Meinung in sich nährt, bei dem hört nicht die Feindschaft auf. [§5] ‘Er hat gescholten mich, geschlagen, besiegt hat er mich und beraubt’; wer nicht diesen Gedanken hegt, bei denen hört die Feindschaft auf. [§6] Denn nicht durch Feindschaft kann auf Erden die Feindschaft je besänftigt werden; durch Freundschaft aber hört sie auf. Dies ist das ewige Gesetz.“

Nach diesen Worten aber sprach der Bodhisattva: „Ich, o Großkönig, übe keinen Verrat an dir; töte aber du mich“, und er legte sein Schwert in dessen Hand. Der König aber schwur gleichfalls einen Eid: „Ich übe keinen Verrat an dir.“ Er begab sich mit ihm in die Stadt, zeigte ihn seinen Ministern und sagte: „Dies ist, sag ich [4], der Prinz Dighayu, der Sohn des Königs von Kosala. Er hat mir das Leben geschenkt; man darf ihm nichts mehr tun.“ Nach diesen Worten gab er ihm seine Tochter zur Frau und setzte ihn auf den seinem Vater gehörigen Thron. Von da an führten sie beide einig und einträchtig die Regierung.

[§C]

Nachdem der Meister diese Unterweisung beschlossen, verband er das Jātaka mit folgenden Worten: „Damals waren die Eltern die Angehörigen von Großkönigsfamilien, der Prinz Dighiti aber war ich.“

Ende der Erzählung von Dighiti, dem König von Kosala

Anmerkungen:

1.
Die Erzählung vom Prinzen Dighiti ist im 428. Jātaka und am Anfang vom zehnten Buche des Mahavagga genauer auseinandergesetzt. Dighiti bedeutet ebenso wie der in unsrer Erzählung vorkommende Name „Dighayu“ „der Langlebende“.
1a.
Samghabheda-Jātaka ist ein anderer Name für das Kosambi-Jātaka Nr. 428.
1b.
Auf Pali: „Dighayukumara“ oder auch „Dighavukumara“.
2.
Nämlich die Ermahnung der Eltern.
3.
Die folgenden drei Strophen sind die Verse 3 - 5 des Dhammapadam.
4.
Diese Interjektion ist nur eingeschoben zur Charakterisierung des Königs gegenüber seinen Untergebenen.
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